Mit einer Zwischenrechnung können Bauleistungen eingefordert werden bevor das Bauwerk fertiggestellt wurde. Das Recht auf Erstellung einer Zwischenrechnung sollte vom Handwerker explizit beim Auftraggeber eingefordert werden, da insbesondere bei Verträgen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Zahlungsanspruch von Zwischenleistungen nicht vorgesehen ist.
Zwischenrechnungen können unter Angabe der erbrachten Leistung, also mit Positionen, Aufmaßen, etc. oder pauschaliert in Form eines Abschlages erstellt werden. Werden mehrere Zwischenrechnungen bzw. Abschläge erstellt, bei denen die zuvor erstellten Zwischenrechnungen verrechnet werden, spricht man von kumulierten Zwischenrechnungen.
In MF Dach erstellen Sie kumulierte Zwischenrechnungen wie folgt:
1.) Markieren Sie das Angebot und erzeugen Sie daraus ein Projekt.
2.) Innerhalb des Projektes erzeugen Sie aus dem Angebot die erste Zwischenrechnung. Öffnen Sie in der Zwischenrechnung die Messurkunde und geben Sie alle Massen für die bereits geleisteten Arbeiten ein. Abschließend drucken Sie die Messurkunde und schließen diese mit dem Ausgangsymbol. Nach Übernahme der Massen blenden Sie die noch nicht ausgeführten Positionen im Menü "Ansicht" mit "verbergen -> Positionen ohne Menge" aus und drucken die erste Zwischenrechnung.
3.) Die zweite Zwischenrechnung erstellen Sie wie folgt:
4.) Zum Erstellen der dritten Zwischenrechnung wählen Sie die zweite Zwischenrechnung und wandeln diese mit dem Zwischenrechnungsknopf zur dritten Zwischenrechnung. Alle weiteren Schritte wie unter 3.) beschrieben.
Hinweis: Die erste und die zweite Zwischenrechnung werden automatisch in den Summenzeilen verrechnet. Zusätzlich kann unter "Ansicht - Summen - Zahlungsübersicht" der tatsächliche Zahlungseingang offengelegt werden. Die Summen und die Zahlungseingänge können per Doppelklick auf die zugehörigen Summenzeilen bearbeitet werden.
5.) die vierte bis x-te Zwischenrechnung erstellen Sie sinngemäß wie 4.)
6.) Für die Endrechnung wandeln Sie die letzte Zwischenrechnung zur Endrechnung und verfahren ebenfalls wie unter 4.) beschrieben.
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