Umlage 3 Insolvenzumlage

Die Umlage 3 muss vom Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt werden. Aus diesem Finanzierungsstock werden die Insolvenzgelder an die Arbeitsnehmer ausgezahlt deren Firma sich in der Insolvenzphase befindet. Den Prozentsatz der Insolvenzumlage wird von der Krankenkasse bekanntgegeben und kann im Programm MF Lohnmeldung unter "Stammdaten" -> " Mitarbeiter" hinterlegt werden.