Sturmverklammerung

entsprechend des Regelwerks des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ist der Dachdecker verpflichtet Dachziegel und Dachpfannen so zu verlegen, dass diese bei Sturm lagesicher bleiben. Hierbei ist er angehalten dem Bauherrn den Lagesicherungsnachweis mit Fertigstellung der Eindeckarbeiten auszuhändigen. Die Bemessung der Sturmverklammerung erfolgt nach DIN-EN 1991-1-4, wobei die Öffnungsklausel greift, nach der "kleinförmig, überlappend verlegte Deckstoffe" entsprechen dem Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks berechnet werden können.

Diesen Nachweis für die Sturmverklammerung erstellen Sie mit dem Programm MF Steildach. In dessen Ausgabe ist ein detaillierter Verlegeplan für die Sturmklammern enthalten.