Soll-Ist-Versteuerung

Baubetriebe mit mehr als 500.000€ und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz werden vom Finanzamt typischerweise als Soll-Ist-Versteuerer geführt. Soll-Ist-Versteuerer müssen die Umsatzsteuer für Abschläge und Zwischenrechnungen erst abführen, wenn diese gezahlt wurden (Ist-Versteuerung). Die in Endrechnungen enthaltene Umsatzsteuer ist mit der nächsten Umsatzsteuererklärung abzuführen (Soll-Verrechner).

MF Dach kann Abschläge und Zwischenrechnungen anhand des Nennbetrags oder des Zahlungseingangs verrechnen. Hierzu kann im Menü "Ansicht" > "Summen" eine Zahlungsübersicht eingeblendet werden oder die zu verrechnenden Abschläge und Zwischenrechnungen per Doppelklick auf Nenn- oder Zahlbetrag umgestellt werden.