Saisonkurzarbeitergeld

ist der Stundenlohnersatz, welcher in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März; für Gerüstbauer ab 1. November) für jede ausgefallene Arbeitsstunde gezahlt wird. DIe Auszahlung erfolgt durch das Arbeitsamt und beträgt 68 % für verheiratete und 60 % für alleinstehende Arbeitnehmer.

Übersicht zur Schlechtwetterregelung Dachdecker