Zuschusswintergeld (ZWG)

ist der Stundenlohnersatz, welcher in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März; für Gerüstbauer ab 1. November) für jede ausgefallene Arbeitsstunde ergänzend zum Saisonkurzarbeitergeld gezahlt wird.

Übersicht zur Schlechtwetterregelung Dachdecker