Soll-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuererklärung aufgrund aller geschriebenen und erhaltenen Rechnungen erstellt, unabhängig davon ob diese tatsächlich gezahlt wurden.

Sie gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz größer 500.000€, vorausgesetzt diese wurden vom Finanzamt zur Soll-Versteuerung verpflichtet. Betriebe der Bauwirtschaft mit einem Umsatz zwischen 500.000€ und 2 Mio. € können vom Finanzamt den Status der Soll-Ist-Versteuerung erhalten.

Vorteil der Soll-Versteuerung: Die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen wird mit der folgenden Umsatzsteuererklärung erstattet, auch wenn diese noch nicht bezahlt wurde.

Nachteil der Soll-Versteuerung: auch Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen, die vom Kunden nicht bezahlt wurden, muss an das Finanzamt abgeführt werden.

Im MF Belegmanager können die Umsatzsteuermeldungen für Soll-Versteuerer anhand der Dokumente erstellt werden (Menü "Auswertung"). Ist-Versteuerer erstellen die Umsatzsteuermeldungen explizit für Zahlungseingänge.

In MF Dach werden Abschläge und Zwischenrechnungen ohne hinzutun des Nutzers mit ihren Sollwerten verrechnet. Soll eine Ist-Verrechnung stattfinden, sollte im MF Belegmanager der tatsächliche Zahlungseingang verbucht werden. Die Ist-Verrechnung kann dann im Menü "Ansicht" > "Summen" mit dem Eintrag "Zahlungsübersicht" ausgewiesen werden.